Thüringens Finanzministerin Katja Wolf (BSW) hält die bayerischen Pläne für einen Ausstieg aus dem Länderfinanzausgleich für nicht umsetzbar. «Ein einseitiges Aufkündigen dieser Solidargemeinschaft ist verfassungsrechtlich nicht möglich», sagte sie dem «Stern». Das Grundgesetz sehe in Artikel 107 einen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder vor. «Der bayerische Ministerpräsident hat den föderalen Finanzausgleich offenbar als Wiedervorlage in jedem Jahr als Sommerloch-Thema.»
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CDU) hat kürzlich den Ausstieg seines Bundeslandes aus dem Länderfinanzausgleich spätestens in fünf Jahren angedroht. «Wir bleiben dabei: Wir klagen weiter», sagte Söder kürzlich in München. «Und wenn es keine Einigung mit Ländern gibt, wird dieser Finanzausgleich - leider erst zum Ende des Jahrzehnts - aber wird der definitiv gekündigt. Das machen wir nicht mehr mit».
Die Zahlungen Bayerns in den Ländertopf hätten Rekordniveau erreicht. Der Freistaat zahlte in den ersten sechs Monaten 6,673 Milliarden Euro ein. Thüringen gehört zu den Nehmerländern mit 1,161 Milliarden Euro. Laut Wolf hatte Bayern zuletzt besonders hohe Einnahmen aus der Erbschaftssteuer.
Der frühere Verfassungsrichter Peter Huber erklärte dem «Stern», der Finanzausgleich sei zwar im Grundgesetz festgeschrieben. Allerdings könne Bayern gemeinsam mit mindestens zwei anderen Ländern die seit 2020 geltende Gesetzesregelung ab dem Jahr 2030 aufkündigen. «Diese Ausstiegsoption gibt es», so Huber. «Die Frage wäre nur, welches neue Ausgleichssystem der Bundesgesetzgeber dann erlässt.»
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