loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Übergangsregel für die Nachbarschaftshilfe bei der Pflege

Die Thüringer Übergangsregelung für Nachbarschaftshilfe ist verlängert worden. (Symbolbild) / Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Die Thüringer Übergangsregelung für Nachbarschaftshilfe ist verlängert worden. (Symbolbild) / Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Thüringen steigt. Oft helfen Nachbarn den Angehörigen. Ohne speziellen Kurs drohte dem Modell das Aus. Nun kommt Entwarnung.

Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen in Thüringen ist dank einer Übergangsregelung weiterhin möglich - auch ohne absolvierten Kurs für die Helfer. Das teilte das Sozialministerium in Erfurt mit. Eigentlich lief die Regelung, dass Nachbarschaftshelfer die erforderliche Registrierung bei der Pflegekasse auch ohne absolvierten Kurs erhalten, Ende 2025 aus. Nun wurde sie nach Angaben des Ministeriums bis auf weiteres verlängert.

In Thüringen seien derzeit rund 3.000 Nachbarschaftshelferinnen und -helfer erfasst. Alle bisher registrierten Helfer könnten weiterhin ihr Angebot zur Unterstützung erbringen und wie bisher mit der jeweils zuständigen Pflegekasse abrechnen. «Auch Registrierungen mit bereits abgelaufener Befristung gelten weiter fort», so das Ministerium. 

Ministerium will Zeit gewinnen 

 «Unser Ziel ist es, Menschen in ihrem häuslichen Umfeld zu unterstützen, auch wenn sie einen gewissen Hilfebedarf im Alltag haben», erklärte Sozialministerin Katharina Schenk (SPD). Es gehe vor allem um praktische Hilfe. Derzeit werde die dafür nötige Verordnung überarbeitet, um die Nachbarschaftshilfe noch niedrigschwelliger zu gestalten. «Das ist ein umfangreicher und längerer Prozess», begründete Schenk die Übergangslösung. So werde Zeit gewonnen, um mit allen Beteiligten eine unbürokratische und praxistaugliche Lösung zu erarbeiten, die in der Zukunft Bestand habe. 

Thüringen hatte 2023 über eine Landesverordnung die Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe und der Unterstützungsangebote im Alltag ausgebaut. Nach Ministeriumsangaben haben alle Menschen mit einem Pflegegrad Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Diesen Entlastungsbetrag können sie unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag durch Nachbarn, Freunde und Bekannte oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einsetzen. 

Auch Onlinekurse für Helfer möglich 

Dabei gehe es beispielsweise um Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfeleistungen, die Begleitung zum Arzt oder bei Spaziergängen, Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten oder Hilfe beim Vorlesen und Ausfüllen von Formularen. Voraussetzung ist eigentlich, dass die helfende Person sich vorab bei ihrer Pflegekasse für die Nachbarschaftshilfe registrieren lässt und einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs absolviert hat. 

Der Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen, Robert Schöning, erklärte: «Nutzen Sie das Kursangebot, auch wenn es nicht verpflichtend ist. Es vermittelt fachliches und praktisches Knowhow rund um die Pflege. Angebote gebe es auch online.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten