Wegen des aktuell grassierenden Vogelgrippe-Virus verhängt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ein Verkaufsverbot für lebendes Geflügel. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt in Saalfeld veröffentlicht. Das Verbot tritt demnach am Freitag in Kraft.
Untersagt ist laut Verfügung der Handel mit jeder Art von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobile Händler. Einzig davon ausgenommen sind Tiere, die binnen der vergangenen vier Tage von einem praktizierenden Tierarzt untersucht worden sind. Beim Verkauf von Wassergeflügel ist zudem ein virologischer Nachweis nötig, heißt es weiter.