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Vogelgrippe in Geflügelhaltung in Gudersleben - Schutzzone

Vogelgrippe in Geflügelhaltung in Gudersleben - Schutzzone
"Tierseuche - Unbefugter Zutritt verboten" steht auf einem Hinweisschild. (Symbolbild) / Foto: Matthias Bein/dpa
Von: DieThüringer News
Eine Stallpflicht gilt schon an vielen Orten im Thüringer Norden. Es folgen weitere Einschränkungen in einer Region.

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einer Geflügelhaltung in Gudersleben hat der Landkreis Nordhausen eine Schutzzone errichtet. Betroffen seien Orte in einem Radius von mindestens drei Kilometern, teilte das Landratsamt Nordhausen mit. In dem Bereich gelten besondere Desinfektions- und Hygienemaßnahmen. Zudem dürfen Geflügel und andere gehaltene Vögel sowie deren Fleisch und Eier nicht verkauft werden. 

In mehreren Landkreisen im Norden Thüringens wurden nach amtlich bestätigten Vogelgrippe-Infektionen bei Wildvögeln bereits flächendeckende Stallpflichten für Geflügelhalter verhängt. Dies gilt auch für den Landkreis Nordhausen. Eine landesweite Stallpflicht gibt es nicht. 

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Den ersten bestätigten Vogelgrippe-Fall in Thüringen gab es bei einem Kranich. Das Tier war am Stausee in Kelbra im Kyffhäuserkreis an der Grenze zu Sachsen-Anhalt gefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte bestätigt, dass es an dem H5N1-Virus - also an Vogelgrippe - gestorben war. Das Areal um den See darf derzeit nicht betreten oder befahren werden. 

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit. Umgangssprachlich wird sie auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Tote Vögel sollen nicht angefasst, sondern den Behörden gemeldet werden.

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