4,18 Promille hat ein Atemalkoholtest laut Polizei bei einer Autofahrerin im Landkreis Greiz ergeben. Die 41-Jährige habe am Mittwoch in Zeulenroda-Triebes zunächst die Aufforderung der Polizei ignoriert, an einer Kontrollstelle zu halten.
Als die Beamten die Fahrt der Frau schließlich stoppten, stellten diese laut Mitteilung bereits erheblichen Alkoholgeruch bei der Fahrerin fest. Ein Test habe dann den vergleichsweise hohen Promille-Wert ergeben. Die Polizei verbot ihr, weiterzufahren. Die Frau erwartet nun ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Laut Deutscher Hauptstelle für Suchtfragen kann es in der Regel bei einem Wert ab 4,0 Promille bereits zu Lähmungserscheinungen kommen. Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille.
Die allgemeine Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille, für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bei 0,0. Bereits ab 0,3 Promille drohen rechtliche Konsequenzen, wenn der Verkehr gefährdet oder ein Unfall verursacht wird.
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