Thüringens Hochschulen und Universitäten sollen künftig ein aktiverer Teil der Gesellschaft sein. Sie sollen «auf der Grundlage der Freiheit von Wissenschaft und Kunst zur Stärkung von Demokratie, offener Gesellschaft und nachhaltiger Entwicklung beitragen», wie es im Entwurf der neuen Thüringer Hochschulrahmenvereinbarung heißt, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
In der aktuellen Vereinbarung, die in diesem Jahr ausläuft, gibt es keinen solchen Passus. Dort heißt es lediglich in der Präambel, die Hochschulen hätten die Aufgabe, den gesellschaftlichen Wandel mitzugestalten.
Die Häuser sollen dem aktuellen Entwurf nach ihre Forschungsergebnisse aktiv an die Öffentlichkeit, aber auch an politische Entscheidungsträger kommunizieren. Wissenschaftskommunikation solle ein eigenständiger Bestandteil ihrer Aufgaben werden. Dafür sollen geeignete Strukturen geschaffen werden, um einen Dialog zwischen den Hochschulen sowie Gesellschaft, Kultur und Politik zu fördern.
Auch die Beratung der Politik soll als neue Aufgabe verankert werden. «Die Hochschulen betrachten es als Aufgabe ihrer Mitglieder, Politik, Verwaltung, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur auf der Grundlage ihrer jeweiligen wissenschaftlichen oder künstlerischen Expertise zu beraten», heißt es in dem Entwurf. Eine vergleichbar detaillierte Aufgabenbeschreibung gibt es in der bisherigen Hochschulrahmenvereinbarung nicht.