Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt die Verurteilung eines früheren Referatsleiters beim Thüringer Oberlandesgericht wegen Untreue und Vorteilsannahme unter die Lupe. In Karlsruhe wurde über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Gera verhandelt. Am 23. September will der BGH eine Entscheidung fällen.
Das Landgericht hatte den Justizbeamten im Januar 2025 zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass er beim Abschluss von Dienstleistungsverträgen und Abonnements vergabe- und haushaltsrechtliche Vorgaben missachtet hatte. Außerdem soll er von zwei mitangeklagten Unternehmern Darlehen erhalten haben. Hintergrund war demnach eine Übereinkunft, wonach er sie dafür bei Auftragsvergaben berücksichtigen und ihre wirtschaftlichen Interessen wahren sollte.