Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt die Verurteilung eines früheren Referatsleiters beim Thüringer Oberlandesgericht wegen Untreue und Vorteilsannahme unter die Lupe. In Karlsruhe wurde über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Gera verhandelt. Am 23. September will der BGH eine Entscheidung fällen.
Das Landgericht hatte den Justizbeamten im Januar 2025 zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass er beim Abschluss von Dienstleistungsverträgen und Abonnements vergabe- und haushaltsrechtliche Vorgaben missachtet hatte. Außerdem soll er von zwei mitangeklagten Unternehmern Darlehen erhalten haben. Hintergrund war demnach eine Übereinkunft, wonach er sie dafür bei Auftragsvergaben berücksichtigen und ihre wirtschaftlichen Interessen wahren sollte.
Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit?
Die Staatsanwaltschaft will mit ihrer Revision in Karlsruhe eine Verurteilung des Angeklagten wegen Bestechlichkeit statt wegen Vorteilsannahme erreichen. Der Unterschied? Wenn ein Amtsträger für die Ausübung seines Dienstes einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dann macht er sich der Vorteilsannahme schuldig. Das kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Bestechlichkeit geht noch einen Schritt weiter: Der Vorteil wird hier als Gegenleistung dafür gefordert, dass der Amtsträger eine bestimmte Diensthandlung vornimmt und dadurch seine Dienstpflichten verletzt. Dafür drohen bis zu fünf Jahre Haft. Der Knackpunkt ist also auch in dem vorliegenden Fall aus Thüringen, ob es eine konkrete Gegenleistung des Angeklagten gab. Das Landgericht Gera stellte keine fest.
Schaden von knapp 450.000 Euro
Das Landgericht habe bei seiner Bewertung aber einen zu engen Maßstab angelegt, argumentierte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft vor Gericht. Sie beantragte, das Urteil in Teilen aufzuheben und zur neuen Verhandlung nach Gera zurückzuverweisen. Dort müsse noch einmal geprüft werden, ob nicht doch eine sogenannte Unrechtsvereinbarung - also eine Verknüpfung zwischen dem zugewendeten Vorteil und einer dienstlichen Handlung - bestanden habe.
Das Verfahren zählte zu den komplexesten Untreueprozessen der vergangenen Jahre in Thüringen. Dem Freistaat soll durch die Taten ein Schaden in Höhe von etwa 447.000 Euro entstanden sein. Bei der Urteilsverkündung in Gera sprach der Vorsitzende Richter von «sehr verstörenden Einblicken» dazu, wie die Justiz des Landes zwischen 2014 und 2019 aufgestellt gewesen sei. Die Justiz sei eindeutig «kaputt gespart» gewesen.
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