Die rechtliche Auseinandersetzung um Hausverbote für das Ernst-Abbe-Sportfeld ist entschärft. Der FC Carl Zeiss hat einen Antrag dazu zurückgenommen, erklärte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts. Dort waren Vertreter des Fußballclubs und der Stadt Jena zuvor in einer mündlichen Verhandlung aufeinandergetroffen.
Worum ging es bei der Verhandlung?
Die Stadt hatte 61 Menschen ein Hausverbot für das Stadion bei Heimspielen des Vereins erteilt, nachdem es im November 2024 während eines Regionalligaspiels des FC Carl-Zeiss zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen war. Der Club wehrte sich dagegen und hatte zunächst Erfolg am Landgericht Gera. Dieses erklärte, dass die Stadt bis zu einer Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren derartige Hausverbote zu unterlassen habe und erließ eine einstweilige Verfügung.
Nach Auffassung des Landgerichts hatte die Stadt durch den Miet- und Nutzungsvertrag das Hausrecht umfassend an die FC Carl Zeiss Fußball Spielbetriebs GmbH übertragen. Daher habe sie selbst keine Berechtigung, Hausverbote zu erteilen.
Frist verpasst
Dagegen ging wiederum die Stadt in Berufung. Denn sie verwies etwa darauf, dass der Club den entsprechenden Antrag auf einstweilige Verfügung nicht fristgerecht bei der Stadt zugestellt habe.
Dass diese Frist gerissen wurde, sahen auch die Richter am Oberlandesgericht so. Bevor der Fußballclub seinen Antrag zurückzog, hatte der zuständige Senat erklärt, dass die Berufung der Stadt aus rein formellen Gründen wohl Erfolg haben würde.
Zur umstrittenen Frage des Hausrechts und ob die Hausverbote gerechtfertigt sind, hatte das Gericht letztlich nicht beraten.
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