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Nach «Knockout 51»-Urteil spezielle Staatsanwaltschaft?

Die Thüringer Grünen fordern ein härteres Vorgehen der Justiz gegen rechtsextreme Straftäter. / Foto: Martin Schutt/dpa
Die Thüringer Grünen fordern ein härteres Vorgehen der Justiz gegen rechtsextreme Straftäter. / Foto: Martin Schutt/dpa

Das Urteil des Oberlandesgerichts in Jena im zweiten «Knockout 51»-Prozess schlägt weiter Wellen. Die Grünen fordern spezialisierte Strafverfolger, um rechtsextreme Gewalttaten aufzuklären.

Als eine Konsequenz aus dem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts im zweiten «Knockout 51»-Prozess fordern die Thüringer Grünen ein härteres Vorgehen der Justiz gegen rechtsextreme Straftäter. «Die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Verfahren gegen die extreme Rechte ist überfällig», erklärte die Vorsitzende der Grünen, Ann-Sophie Bohm, in Erfurt.

Nötig sei ein konsequentes Vorgehen des Staates gegen rechtsextreme Kampfsportveranstaltungen und Wehrsportübungen. Sie dienten nicht sportlichen Zwecken, sondern der Vorbereitung politisch motivierter Gewalt. «Sie müssen frühzeitig unterbunden werden.»

Das Oberlandesgericht in Jena hatte am Mittwoch drei Männer wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der rechtsextremen Gruppierung «Knockout 51» verurteilt. Ein 27-jähriger Hauptangeklagter soll nach dem Willen der Staatsschutzkammer des Gerichts für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Ein 35-jähriger und ein 44-jähriger Mitangeklagter hatten Bewährungsstrafen in Höhe von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kritik am Urteil nicht nur von den Grünen

Bohm sagte, das Urteil lasse sie fassungslos zurück. «Es zeigt erneut, dass unser Rechtsstaat die Gefahr aus der extremen Rechten nicht ernst genug nimmt.»

Bei «Knockout-51» handelt es sich um eine in Eisenach gegründete Kampfsportgruppierung, die sich vor allem in der Stadt in Westthüringen als Ordnungsmacht präsentierte und versuchte, einen «Nazi-Kiez» zu schaffen.

Nach den Erkenntnissen der Ermittler waren deren Mitglieder allerdings darüber hinaus in vielen Teilen Deutschlands unterwegs, etwa, um während der Demonstrationen von Corona-Leugnern Polizisten anzugreifen. In Eisenach verübten sie demnach eine Vielzahl von Gewalttaten gegen Menschen, die sie als Feinde ansahen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts in diesem zweiten Verfahren war bereits unmittelbar nach seiner Verkündung kritisiert worden. Es sei nicht angemessen, wenn man sich die regionale und bundesweite Bedeutung von «Knockout 51» anschaue, hatte ein Sprecher der Demokratieberater von Mobit gesagt. «Es unterschätzt die reale, militante Präsenz der Gruppierung in Eisenach.»

Die Linken-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss hatte ebenfalls ein weiteres Vorgehen der Behörden gegen die Gruppierung gefordert – auch außerhalb eines Gerichtsaals. Das Thüringer Innenministerium müsse «Knockout 51» verbieten, verlangte sie. Anders als in anderen Bundesländern habe es im Freistaat seit 2000 kein Verbot von rechten Vereinigungen gegeben, obwohl es rechtlich möglich sei.

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