Der Thüringer Verfassungsgerichtshof überprüft eine Regelung, wonach Bewerber nicht für den juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig sind. Die Verhandlung ist für den 10. September angesetzt, teilte der Verfassungsgerichtshof in Weimar mit.
Die Thüringer AfD-Fraktion sieht in der Regelung einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Dem Verfassungsgericht zufolge handelt es sich um ein abstraktes Normenkontrollverfahren.
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