Ein Familienrichter aus Weimar ist in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, weil der Richter einen von ihm behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt habe, teilte das Gericht mit.
Der damalige Richter des Amtsgerichts Weimar hatte im April 2021 eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der den Leitungen und Lehrkräften von zwei Weimarer Schulen untersagt wurde, einzelne der damals geltenden Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber den Kindern durchzusetzen - so etwa die Maskenpflicht. Die Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen kassiert. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.