Das Demonstrationsverbot auf einigen Zufahrtsstraßen im Umfeld des AfD-Bundesparteitags in Erfurt ist vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden. Es habe einer Beschwerde des Landes Thüringen gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar stattgegeben, teilte das Oberverwaltungsgericht mit (3 EO 283/26).
Hintergrund ist eine Allgemeinverfügung. Sie regelt, dass Zufahrtsstraßen zum Tagungsort der AfD, darunter die Gothaer und Eisenacher Straßen, sowie einzelne Autobahnabschnitte für Demonstrationen gesperrt sind. Sie wurde erlassen, um den AfD-Delegierten den Zugang zum Parteitag zu ermöglichen. Hintergrund waren Ankündigungen, den Parteitag durch Straßenblockaden verhindern zu wollen.
Das Oberverwaltungsgericht hob einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar auf. Es hatte auf Antrag eines Kommunalpolitikers der Grünen die Allgemeinverfügung kassiert, weil sie sich nach seiner Meinung auf ein Verbot auch von friedlichen Versammlungen richte.
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