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Polizei: Demos auf Straßen zu Parteitag bleiben untersagt

Juristischer Streit um Demonstrationsverbot in Erfurt  / Foto: Michael Reichel/dpa
Juristischer Streit um Demonstrationsverbot in Erfurt / Foto: Michael Reichel/dpa

In Erfurt sind rings um den AfD-Bundesparteitag einige Zufahrtsstraßen für Demonstrationen gesperrt. Um die Verfügung, die das erlaubt, hat sich ein Rechtsstreit entwickelt.

Das Demonstrationsverbot auf einigen Zufahrtsstraßen im Umfeld des AfD-Bundesparteitags in Erfurt gilt nach Polizeiangaben weiter. Die Stadt Erfurt hat nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar eingelegt. Bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gilt nach Angaben der Stadt die Allgemeinverfügung weiter. 

Das Verwaltungsgericht in Weimar hatte auf Antrag eines Kommunalpolitikers der Grünen die Allgemeinverfügung, nach der bestimmte Straßen für Demonstrationen und Proteste gesperrt sind, kassiert. Dabei geht es nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts allerdings nur um einen Straßenabschnitt vom Erfurter Ortsteil Frienstedt in Richtung Flughafen. Wann das Gericht in zweiter Instanz entscheidet, blieb zunächst offen.

Eine Allgemeinverfügung regelt, dass Zufahrtsstraßen zum Tagungsort der AfD, darunter die Gothaer und Eisenacher Straßen sowie einzelne Autobahnabschnitte für Demonstrationen gesperrt sind. Die Polizei will den Delegierten so den Zugang zum Parteitag geben. Hintergrund sind Ankündigungen, den Parteitag durch Straßenblockaden verhindern zu wollen. 

Das Verwaltungsgericht hatte moniert, dass sich die Allgemeinverfügung auf ein Verbot auch von friedlichen Versammlungen richte. Das Vorliegen eines polizeilichen Notstands sei nicht nachgewiesen worden.

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