Droht eine Überalterung des ranghöchsten Thüringer Gerichts oder wird seine Lähmung verhindert? Eine neue Regelung zur Altersgrenze für Verfassungsrichter hat im Thüringer Landtag zu einer Kontroverse geführt.
Künftig können Verfassungsrichter die Amtsgeschäfte auch nach Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren noch fortführen, solange noch kein Nachfolger gefunden und gewählt ist. Beschlossen wurde die Gesetzesänderung von CDU, BSW, SPD und Linke. Die AfD-Fraktion votierte dagegen.