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Thüringen ändert Altersgrenze für Verfassungsrichter – Fortführung bis zur Nachfolge erlaubt

Verfassungsrichter sollen künftig über die Altersgrenze hinaus die Amtsgeschäfte weiterführen können. (Archivbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Verfassungsrichter sollen künftig über die Altersgrenze hinaus die Amtsgeschäfte weiterführen können. (Archivbild) / Foto: Martin Schutt/dpa

Der Thüringer Landtag erlaubt Verfassungsrichtern, nach Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren im Amt zu bleiben, bis ein Nachfolger gewählt ist; AfD stimmt dagegen.

Droht eine Überalterung des ranghöchsten Thüringer Gerichts oder wird seine Lähmung verhindert? Eine neue Regelung zur Altersgrenze für Verfassungsrichter hat im Thüringer Landtag zu einer Kontroverse geführt.

Künftig können Verfassungsrichter die Amtsgeschäfte auch nach Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren noch fortführen, solange noch kein Nachfolger gefunden und gewählt ist. Beschlossen wurde die Gesetzesänderung von CDU, BSW, SPD und Linke. Die AfD-Fraktion votierte dagegen. 

Das sagen die Befürworter: 

Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) betonte, dass die Gesetzesänderung Vakanzen am ranghöchsten Gericht im Land vermeide. «Die Justiz schützt die Demokratie.» 

Hintergrund für die Änderung sind unter anderem die komplizierten Mehrheitsverhältnisse im Parlament und Schwierigkeiten in der Vergangenheit, Zwei-Drittel-Mehrheiten für die Besetzung wichtiger Posten in der Justiz zu bilden. Die Thüringer AfD-Fraktion hat mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag und damit eine Sperrminorität. Sie kann damit die Wahl von Kandidaten als Verfassungsrichter verhindern.

Der Jurist und CDU-Abgeordnete Stefan Schard wies darauf hin, dass die Regeln keine Rolle spielten, wenn das Parlament normal arbeite und nicht blockiert werde. «Es muss natürlich unser aller Ansinnen sein, die Nachfolge dann auch entsprechend frühzeitig hier im hohen Haus zu klären.»

Schard argumentierte auch mit einem Szenario: Wenn es dazu komme, dass mehrere Verfassungsrichter mit mehr als 70 Jahren noch immer die Amtsgeschäfte führten, weil kein Nachfolger gewählt werden konnte, «dann hieße das doch, dass sich dieses Haus in einem sehr schwierigen Fahrwasser befände, ja geradezu gelähmt ist», sagte er. Gerade in einer solchen Situation brauche es einen arbeitsfähigen Verfassungsgerichtshof. «Es wäre eine Katastrophe, wenn sich Legislative und Judikative gleichzeitig in einem Stadium der Handlungsunfähigkeit wiederfänden.»

So argumentieren die Gegner:

Noch gebe es keine Blockade, sagte der Jurist und AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser. Er kritisierte die neue Regelung scharf, aus seiner Sicht gibt es keinen Anlass dafür. «Die Koalition der politischen Konkursverschlepper wird heute de facto Landesverfassungsrichter auf Lebenszeit einführen», sagte er - und kassierte für «politische Konkursverschlepper» einen Ordnungsruf. 

Die AfD stimmte gegen den Gesetzentwurf. Schlösser sagte, die Fortführung der Amtsgeschäfte brauche klare Grenzen. Er gab zu Bedenken, dass mit der Regelung der Einigungsdruck auf das Parlament sinke. «Eine Versteinerung des Verfassungsrichterposten mit der Aussicht auf lebenslange Ausübung ist verfassungsrechtlich schlicht unzulässig. Nur Monarchen und Diktaturen bestimmen selbst, wann sie abtreten», sagte er. 

Er verwies auf die Möglichkeit, auch ein Höchstalter für die Fortführung der Amtsgeschäfte einzuführen - zum Beispiel 70 Jahre. «Alle staatliche Macht für höchste Ämter darf nur auf Zeit verliehen werden. Das ist zwingende Folge des Demokratieprinzips», so Schlösser.

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