Der juristische Streit zwischen dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner und einer Journalistin landet vor Gericht. Brandner habe gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt, teilte das Amtsgericht Gera mit. Daher werde eine Hauptverhandlung anzuberaumen sein.
Brandner, der auch Vize im Bundesvorstand der AfD ist, wird nach Angaben des Gerichts Beleidigung in drei Fällen sowie eine Anstiftung zur Beleidigung vorgeworfen. Er soll eine Journalistin bei X mehrfach unter anderem als «Faschistin» und «Oberfaschistin» bezeichnet haben.
Einstweilige Verfügung durch Gericht
Brandner sagte, aus seiner Sicht gehe es im Kern um die Frage, ob die Bezeichnung von jemandem als Faschisten eine Beleidigung oder eine Meinungsäußerung ist. «Meine Meinung ist ganz klar, dass es eine Meinungsäußerung ist», sagte Brandner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Der Begriff werde inflationär verwendet. «Es ist ein Alltagsbegriff, der durchaus überspitzt ist, aber der aus meiner Sicht nicht justiziabel ist im Sinne einer Beleidigung.»
Das Landgericht Berlin hatte eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Brandner untersagte, diese Begriffe weiter zu benutzen. Daraufhin soll Brandner gepostet haben: «Was ich nicht darf, dürfen vielleicht Andere.» Ferner soll er eine Belohnung ausgelobt haben für ein rechtssicheres und rechtskräftiges Teilen seiner Auffassung. Wie das Amtsgericht mitteilte, war mit dem Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt worden - 80 Tagessätze.
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