In einem Rechtsstreit zwischen einem Bergbauunternehmen und dem Land Thüringen um den Gipsabbau in der Südharzregion will das Thüringer Oberverwaltungsgericht innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Entscheidung treffen. Das teilte eine Gerichtssprecherin nach der mündlichen Verhandlung in Weimar mit. Ein in Nordthüringen ansässiges Unternehmen, das Gips und Anhydrit abbaut, geht in einem sogenannten Normenkontrollverfahren gegen die Thüringer Verordnung über den Naturpark Südharz vor, weil es sich durch diese in seinen Abbau- und Produktionsrechten eingeschränkt sieht. Im Südharz lagern bedeutende Gipsvorkommen.
Zugleich ist der rund 260 Quadratkilometer große Naturpark Südharz bei Nordhausen Heimat für geschützte Tier- und Pflanzenarten, darunter Feuersalamander, Schwarzstörche, verschiedene Fledermausarten. Durch das wasserlösliche Gipsgestein sind zudem Naturattraktionen wie Erdfallseen, Karstquellen und Gipshöhlen entstanden.
Streit um Verbotsparagrafen
Die Naturparkverordnung stammt aus dem Jahr 2010. Sie verbietet es, Bodenschätze oder Bodenbestandteile oberirdisch abzubauen oder Abgebautes oberirdisch abzulagern, wie der Paragraf 4 der Verordnung gesagt.
Das Pro und Contra des Gipsabbaus ist seit Jahren kontrovers diskutiertes Thema in der Region. Umwelt- und Naturschützer in Thüringen setzten sich schon lange gegen den Gipsabbau im Südharz ein. Sie fürchten um die einmalige Karstlandschaft und den Lebensraum von geschützten Tier- und Pflanzenarten. Wirtschaftsvertreter und auch die Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) verweisen hingegen auf Hunderte von der Gipsindustrie abhängige Arbeitsplätze in der Region.
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