In einem Rechtsstreit zwischen einem Bergbauunternehmen und dem Land Thüringen um den Gipsabbau in der Südharzregion will das Thüringer Oberverwaltungsgericht innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Entscheidung treffen. Das teilte eine Gerichtssprecherin nach der mündlichen Verhandlung in Weimar mit. Ein in Nordthüringen ansässiges Unternehmen, das Gips und Anhydrit abbaut, geht in einem sogenannten Normenkontrollverfahren gegen die Thüringer Verordnung über den Naturpark Südharz vor, weil es sich durch diese in seinen Abbau- und Produktionsrechten eingeschränkt sieht. Im Südharz lagern bedeutende Gipsvorkommen.
Zugleich ist der rund 260 Quadratkilometer große Naturpark Südharz bei Nordhausen Heimat für geschützte Tier- und Pflanzenarten, darunter Feuersalamander, Schwarzstörche, verschiedene Fledermausarten. Durch das wasserlösliche Gipsgestein sind zudem Naturattraktionen wie Erdfallseen, Karstquellen und Gipshöhlen entstanden.