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Drei neue Verbeamtungen auf Lebenszeit umstritten

Drei neue Verbeamtungen auf Lebenszeit umstritten
Der AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann sieht in drei Lebenszeitverbeamtungen von Staatssekretären den Versuch, Posten für Funktionäre abzusichern. (Archivbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Von: DieThüringer News
Drei Staatssekretäre werden schon nach einem Jahr im Amt auf Lebenszeit verbeamtet. Die Staatskanzlei sieht kein Problem in der Verkürzung der Probezeit. Nicht alle Landtagsfraktionen sehen das so.

Die Fraktionen von AfD und Linke kritisieren drei Verbeamtungen auf Lebenszeit von Staatssekretären. «Lebenszeitverbeamtungen sind keine Routineentscheidung, sondern schaffen unumkehrbare Tatsachen», sagte der AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann in einer Mitteilung. 

Das, was die CDU einst am Agieren von Rot-Rot-Grün kritisiert habe, mache sie nun in Regierungsverantwortung genauso. Auch Linke-Fraktionschef Christian Schaft verlangte, dass sich vor allem die CDU an ihren eigenen Maßstäben messen lassen müsse. 

Mühlmann bezeichnete die Verbeamtungen als Versuch, Posten und Status für einzelne hochbezahlte Funktionäre abzusichern. «Das beschädigt erneut Vertrauen in staatliches Handeln und ist politisch unanständig», sagte er.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Andreas Bühl, nannte die Verbeamtungen dagegen einen «völlig normalen Vorgang». Die drei Staatssekretäre würden alle fachlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Zurückhaltend äußerte sich der Fraktionschef des Koalitionspartners BSW, Frank Augsten. Er persönlich sei «kein Freund des Beamtentums». Er sehe die Verbeamtung kritisch, sie sei auch nicht mit seiner Fraktion besprochen worden. 

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Probezeit verkürzt

Hintergrund ist die Verbeamtung auf Lebenszeit des Justizstaatssekretärs Christian Klein, des Landwirtschaftsstaatssekretärs Marcus Malsch und des Finanzstaatssekretärs Julian Vonarb. Die «Thüringer Allgemeine» hatte über die Personalien berichtet. Die übliche Probezeit beträgt normalerweise drei Jahre, wie die Thüringer Staatskanzlei auf Anfrage mitteilte. 

«Nach den gesetzlichen Vorschriften können jedoch entsprechende hauptberufliche Tätigkeiten auf die Probezeit angerechnet werden, was zu einer Verkürzung der Probezeit führt.» Die Mindestprobezeit beträgt ein Jahr. Bei den drei Staatssekretären sei eine Verkürzung auf die Mindestprobezeit möglich gewesen, so die Staatskanzlei. Die Verkürzung sei ein normaler Verwaltungsprozess.

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