Die Thüringer Landesregierung wirft der AfD-Fraktion eine Reihe falscher Behauptungen vor und geht dagegen juristisch vor. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Weimar bestätigte den Eingang einer entsprechenden Klage. In einer Mittelung dazu erklärte Thüringens Staatskanzleichef Stefan Gruhner (CDU): «Wir haben diese Klage nicht leichtfertig eingereicht. Aber wir können es nicht hinnehmen, dass durch bewusst falsche Tatsachenbehauptungen das Vertrauen in staatliches Handeln untergraben wird.»
Die Aussagen der AfD, um die es gehe, seien objektiv widerlegbar und keine Meinungsäußerungen. «Wer die Wahrheit verdreht, schadet nicht nur der politischen Kultur, sondern auch dem gesellschaftlichen Klima in unserem Land», so Gruhner. Er warf der AfD vor, den politischen Diskurs im Land zu vergiften.
Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet
Die Thüringer AfD-Fraktion warf Gruhner dagegen vor, er wolle die Opposition im Freistaat Thüringen zum Schweigen bringen, «indem er sie mit haltlosen Klagen überzieht». Die parlamentarische Demokratie lebe vom freien Meinungsaustausch. «Wer die Opposition kriminalisiert, anstatt gute Politik fürs Land abzuliefern, hat nicht die Größe für das Amt des Staatskanzleichefs», erklärte AfD-Fraktionsvize Daniel Haseloff.
Gruhner argumentierte, dass die Meinungsfreiheit den freien Diskurs schütze, nicht aber die Verbreitung objektiv widerlegbarer Falschbehauptungen.
Nach Angaben der Staatskanzlei geht es um Behauptungen in der AfD-Fraktionszeitung, dass mehrere zentrale Vorhaben des 100-Tage-Programms der Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD nicht umgesetzt worden seien. Diese Aussagen seien nachweislich falsch. Eine Unterlassungserklärung sei nicht unterzeichnet worden, weshalb nun Klage eingereicht wurde.
In Thüringen regiert ein Bündnis aus CDU, BSW und SPD in Deutschlands einziger Brombeer-Koalition. Die Linke und die AfD sind in der Opposition.
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