Extremisten dürfen nach einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs weiter vom juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat ausgeschlossen werden. Die Weimarer Richter wiesen damit eine Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion ab. Sie hatte eine Regelung angegriffen, wonach Bewerber, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden sollen.
Die Menschen in Thüringen müssten dem Rechtsstaat vertrauen können, sagte Gerichtspräsident Klaus von der Weiden zur Begründung. Für dieses Vertrauen sei es wichtig, dass auch Rechtsreferendare ihre Aufgaben mit «Unvoreingenommenheit und Sachlichkeit» erledigten. Genau dazu trage die Regelung im Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst bei, die die AfD angegriffen hatte. Tatsächlich sei diese Norm im Interesse «der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege».