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Innenministerium fragt keine Parteizugehörigkeit ab

Von Staatsdienern wird Verfassungstreue verlangt. Eine Parteizugehörigkeit fragt das Thüringer Innenministerium aber nicht ab. (Symbolbild)  / Foto: Carsten Koall/dpa
Von Staatsdienern wird Verfassungstreue verlangt. Eine Parteizugehörigkeit fragt das Thüringer Innenministerium aber nicht ab. (Symbolbild) / Foto: Carsten Koall/dpa

Staatsdiener müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Passt das mit einer AfD-Mitgliedschaft zusammen? Thüringen und Rheinland-Pfalz gehen unterschiedlich mit dem Thema um.

Bei Einstellungen in den Staatsdienst fragt das Thüringer Innenministerium keine Parteizugehörigkeit ab, weist aber auf die Einstufung der Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hin. Es gebe keine Rechtsgrundlage, Bewerberinnen oder Bewerber aktiv nach ihrer parteilichen Zugehörigkeit zu befragen, teilte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit. «Allerdings erhalten die Beamtenanwärter und Tarifbeschäftigten eine zu unterzeichnende Information über die Einstufung der AfD.» Gleichzeitig würden sie an ihre Pflicht zur Verfassungstreue erinnert.

Belehrung über Verfassungstreue 

Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling (SPD), hatte am Donnerstag angekündigt, dass in seinem Bundesland bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue Pflicht wird. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten demnach erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. 

Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. «Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden», erklärte der Minister. 

Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. In Thüringen wurde der AfD-Landesverband mit seinem Chef Björn Höcke bereits im Jahr 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Den Angaben des Thüringer Innenministeriums zufolge müssen sich Beamtinnen und Beamte ein Berufsleben lang «durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten». Alle Bewerberinnen und Bewerber würden darüber belehrt und müssten eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.

Allerdings gebe es keine rechtliche Grundlage dafür, dass sie automatisch auch vom Landesverfassungsschutz überprüft werden müssten. Der Verfassungsschutz wird demnach nur bei Bediensteten eingebunden, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen.

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