Im Streit um die Nichtzulassung der Thüringer Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zur Bundestagswahl hat sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof für nicht zuständig erklärt. Ob bei der Vorbereitung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar Rechte der Partei verletzt worden seien, könne nur durch die Wahlprüfung des Bundestags und durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden, hieß es zur Begründung. Außerdem habe nicht der Landeswahlausschuss, sondern der Bundeswahlausschuss die Landesliste der Partei endgültig nicht zugelassen.