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Verfassungsgericht: Sind für ÖDP-Klage nicht zuständig

Verfassungsgericht: Sind für ÖDP-Klage nicht zuständig
Der Verfassungsgerichtshof sieht sich für die ÖDP-Klage nicht zuständig. / Foto: Martin Schutt/dpa
Von: DieThüringer News
Zur Bundestagswahl im Februar war die Kleinpartei ÖDP wegen fehlender Unterstützungsunterschriften nicht zugelassen worden. Dagegen legte sie Klage ein.

Im Streit um die Nichtzulassung der Thüringer Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zur Bundestagswahl hat sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof für nicht zuständig erklärt. Ob bei der Vorbereitung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar Rechte der Partei verletzt worden seien, könne nur durch die Wahlprüfung des Bundestags und durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden, hieß es zur Begründung. Außerdem habe nicht der Landeswahlausschuss, sondern der Bundeswahlausschuss die Landesliste der Partei endgültig nicht zugelassen.

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ÖDP argumentiert mit Zeitmangel 

Kleinparteien wie die ÖDP benötigen eine gewisse Zahl an Unterschriften, um zu Wahlen zugelassen zu werden. Zu Jahresbeginn hatte die Partei in Thüringen die nach eigenen Angaben rund 1.700 Unterschriften nicht sammeln können. Sie hatte argumentiert, dass wegen verkürzter Fristen für die vorgezogene Wahl nicht genug Zeit geblieben sei. Daher sah sie sich in ihren Rechten auf Gleichheit der Wahl und auf Chancengleichheit der Parteien beschränkt und ging gegen den Thüringer Landeswahlausschuss vor. 

Vor dem Bundesverfassungsgericht war die ÖDP-Bundespartei bereits vergangenes Jahr mit einer Klage gegen die Vorschriften für Unterstützungsunterschriften gescheitert. Auf Landesebene war die Partei zuletzt mit einer Klage gegen die Fünf-Prozent-Klausel bei Landtagswahlen ebenfalls vor dem Landesverfassungsgericht nicht erfolgreich.

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